Meldepflicht beim Verbrennen von Wied

Quelle: Kreisfeuerwehrverband Rottal-Inn / Stand: 29.09.2016
Bericht in der PNP vom 20.09.2016. Text: Christian Döbber

 

Wer pflanzliche Abfälle verbrennt, muss dies bei der Gemeinde melden.
Prex: Auch Kommandanten informieren!

 

Pfarrkirchen. Wenn Wied oder andere pflanzliche Abfälle verbrannt werden, müssen Feuerwehren oft umsonst ausrücken. Das Landratsamt erinnert an die Meldepflicht für solche Feuer. "Gut gemeint, aber wenig hilfreich", sagt Kreisbrandrat Johann Prex und hat einen anderen Vorschlag.

 

Flammen lodern. Es riecht verbrannt. Eine Rauchsäule steigt auf. Ein Notfall – denkt sich ein Hobbypilot, als er vor kurzem mit seinem Sportflugzeug über Arnstorf kreist. Er alarmiert den Notruf. Die Feuerwehr rückt aus, rast zu dem landwirtschaftlichen Anwesen – alles umsonst, wie sich vor Ort herausstellt. Was der Pilot nicht wissen konnte: Das vermeintliche Inferno am Boden entpuppte sich als kontrollierter Brand. Ein Landwirt hatte Wied abgefackelt – und dies nicht bei der Gemeinde angemeldet.

 

Kein Einzelfall im Landkreis. Gerade in den letzten Wochen mussten die Feuerwehren vermehrt ausrücken und dann vor Ort feststellen, dass gar keine Gefahr droht, berichtet Kreisbrandrat Johann Prex. "Momentan ist die Situation für uns Feuerwehrler prekär." Der Grund: Wegen des starken Borkenkäferbefalls wird vermehrt Schadholz verbrannt. Weil viele dies nicht melden, würden die Feuerwehren überdurchschnittlich häufig fehlalarmiert, so Prex weiter.

 

"Das ist natürlich lästig", sagt zum Beispiel Sepp Geigenberger von der Freiwilligen Feuerwehr Arnstorf. Drei Mal musste er mit seiner Truppe in den letzten Wochen grundlos ausrücken. Das zehrt nicht nur an den Nerven der freiwilligen Brandhüter. Solche Einsätze sind auch "eine Ressourcenverschwendung", wie es Kreisbrandrat Prex formuliert. Schließlich stünden die Einsatzkräfte in dieser Zeit nicht oder nur in reduzierter Stärke für andere, wirkliche Notfälle zur Verfügung. Unter Umständen könnten solche Fehlalarme also Leben kosten.

Das Landratsamt Rottal-Inn weiß um diese Problematik – und will den Feuerwehren helfen. Es erinnert daran, dass für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen eine Meldepflicht besteht. Wer sie ignoriert und sein Vorhaben nicht rechtzeitig bei der jeweiligen Gemeinde anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Weitaus kostspieliger aber: Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bleibt der Verursacher auf den Kosten sitzen.

 

Den Feuerwehren im Landkreis ist mit dem Appell des Landratsamtes allerdings wenig geholfen. Zwar sei die Meldepflicht prinzipiell eine sinnvolle Sache, sagt Kreisbrandrat Prex. Schließlich müsse die Gemeinde stets über offene Feuer informiert sein und könne gegebenenfalls wichtige Auflagen verhängen. "Ausrücken müssen wir aber in jedem Fall – auch wenn der Brand vorschriftsmäßig gemeldet und genehmigt wurde", sagt Prex.

Hintergrund: Die Integrierte Leitstelle (ILS), bei der jeder Notruf eingeht, weiß nicht, ob es sich im konkreten Fall um einen kontrollierten, angemeldeten Feuer oder ein wirkliches Schadfeuer handelt – und das muss sie auch nicht. Das Bayeri-sche Innenministerium hat die Leitstellen von ihrer Dokumentationspflicht befreit. Zu viele Feuer werden tagtäglich im Zuständigkeitsbereich der ILS angemeldet. "Wir könnten in dieser Sache niemals den Überblick bewahren", heißt es von der ILS Passau. Deshalb alarmiert sie die Feuerwehr vor Ort automatisch.

 

Situationhäufig unklarIn dieser Situation müssten die Wehren in den Gemeinden Fingerspitzengefühl beweisen, sagt Prex. "Ein guter Kommandant wird – wenn er weiß, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen kontrollierten Brand handelt – nur eine kleine Besatzung losschicken." Doch nicht immer sei die Situation so klar. Häufig würden Feuer kurzfristig bei der Gemeinde angemeldet. "Dann kann es passieren, dass diese Information nicht mehr bis zum ortsansässigen Kommandanten durchdringt", so Prex. Der Kreisbrandrat weiter: "Für das Problem mit kontrollierten Feuern gibt es keine Patentlösung." Selbst wenn alle Stellen informiert wurden, müssten die Wehrler anrücken. "Schließlich könnte der Brand außer Kontrolle geraten sein."

 

Trotzdem könnte man es den Einsatzkräften leichter machen, meint Prex. Indem man nicht nur die Gemeinde vorschriftsgemäß über ein Feuer informiert, sondern gleich auch noch beim örtlichen Feuerwehrkommandanten Bescheid gibt. Prex: "Dann könnten wir uns viel Aufwand und Ärger sparen."

 

Das Merkblatt des Landratsamts mit Hinweisen zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen steht unter www.rottal-inn.de/Landratsamt/BauundUmwelt/Immissionen,Abfall.aspx zum Download bereit.